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KINDESENTFÜHRUNG
Kinderentführung ist wenn ein unter 16-jahriges Kind ohne Erlaubnis seines Sorgeberechtigten aus dem Land gebracht wird. In Finland is dies eine Straftat, und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
IST IHR KIND ENTFÜHRT WORDEN?
Dann lohnt es sich immer zuerst zu versuchen, eine Vehandlung mit dem Elternteil anzufangen, der das Kind entführt hat. Gelingt dies nicht, greifen Sie zu den folgenden Massnahmen:
In welches Land ist Ihr Kind gebracht worden? Um die 80 Staaten sind Unterzeichner des Haager Kindesentführungsübereinkommens. Die Länderliste finden Sie auf HCCH. Wenn Ihr Kind in eines diese Länder entführt worden ist, setzen Sie sich mit dem Justizministerium (tel. +358 2951 6001) in Verbindung. Da wird man Ihnen bei dem formellen Rückführungsverfahren helfen können.
Wenn Ihr kind in ein anderes Land entführt worden ist, setzen Sie sich mit dem Aussenministerium in Verbindung. Da wird man Ihnen damit behilflich sein können, Kontakt mit dem Elternteil aufzunehmen, der das Kind entführt hat, und eine Vehandlung einzuleiten. Man wird Ihnen auch in der Suche eines Rechtsanwaltes am Ort und bei der Klärung der juridische Lage helfen können.
Wenn Sie nicht wissen, wo Ihr Kind ist: gehen Sie zur Polizei, um das Kind vermisst zu melden. Das können Sie unabhängig davon tun, wer das Sorgerecht für das Kind hat. In diesem Fall wird das Aussenministerium der Polizei bei der Suche helfen.
Wenn Sie nicht das Soregerecht für das Kind besitzen, können Sie bei dem Amtsgericht das Sorgerecht beantragen. In diesem Fall empfehelen wir immer die Benützung eines Anwaltes.
Ihre letze Unternehmungsmöglichkeit besteht darin, bei der Polizei gegen den Elternteil, der das Kind entführt hat, eine Strafanzeige zu erstatten.
Wenn Ihr Kind nach Finland entführt worden ist, setzen Sie sich mit den Behörden Ihres Landes in Verbindung.
HABEN SIE ANGST, IHR KIND KÖNNTE ENTFÜHRT WERDEN?
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sein Reisepass in Ihrem Besitz haben. Erzählen Sie allen, die sich mit Ihrem Kind beschäftigen – Kindergärtner(inne)n, Lehrer(inne)n, Verwandten – von Ihren Sorgen und bitten Sie sie, aufzupassen. Nehmen Sie Kontakt zu den Kinderschutzangestellten am Sozialamt. Wenn nötig kann angeordnet werden, dass der möglicherweise Entführung beabsichtigende Elternteil sich nur in betreutem Umgang in dazu bestimmte Räumlichkeiten mit dem Kind treffen darf.
VEREIN ENTFÜHRTE KINDER
ist ein 1997 gegründeter Verein, der Eltern in den beschriebenen Situationen unterstüzt und beratet. Wir leisten telefonische Ratgebung auf Finnisch und Englisch. Bei uns bekommen Sie
Ratschläge über Kindesentführung und dessen Verhinderung
Selbsthilfegruppen in unsere Räumlichkeiten (auf Finnisch oder Englisch)
Ihre eigene Selbsthilfe-Kontaktperson, mit der Sie sich telefonisch oder per Email beraten können (auf Finnisch, Englisch, Schwedisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Arabisch)
Kontaktdaten für geeignete Rechtsanwälte
Unterstützung für Ihren Kontakt mit den Behörden (in der Hauptstadtregion)
UNSERE KONTAKTDATEN
Adresse
Malmin Kauppatie 26, 00700 Helsinki, Finland
Telefon
+358 45 8553055
Email
toimisto(at)kaapatutlapset.fi
PRAKTISCHE LINKS
Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
www.international-divorce.com/
WORTSCHATZ DEUTSCH – FINNISCH
Kindesentführung
lapsikaappaus
Rückführungsverfahren
palautusprosessi
Haager Übereinkommmen über
Kindesentführungen
Haagin kansainvälinen lapsikaappaussopimus
Sorgerecht
huoltajuus
Gemeinsames Sorgerecht
yhteishuolto
Alleiniges Sorgerecht
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Kinderschutz
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Rechtshilfe
oikeusapu
vorläufige Gerichtsentscheidung
oikeuden väliaikaispäätös
Kääntäjä/Übersetzer : Line Krogager Andersen